MYCAD Newsletter Videothek Dokumentation Support
BIM

BIM-Einstieg in der TGA: Wie wird das Arbeiten mit BIM honoriert?

Gerade bei der Beratung kleinerer und mittlerer TGA-Planungsbüros rund um den Einstieg in die BIM-Methodik fällt auf, dass sich bestimmte grundsätzliche Fragen zum Thema BIM wiederholen. Grund genug für uns, diese Fragen kurz und kompakt in einer kleinen Blog-Serie zu beantworten.

Im 3. Teil behandeln wir die Frage, wie der Mehraufwand von BIM honoriert wird, gerade auch hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Basis- und Sonderleistungen.

Das sagen unsere Experten dazu:
Seit dem 1. Januar 2021 ist die neue HOAI 2021 in Kraft. Eine Generalüberholung der HOAI bezüglich der BIM-Methodik fand jedoch nicht statt. So findet sich BIM weiterhin nur als besondere Leistung in der Leistungsphase 2. Gleichzeitig ist aber der Zwang des Preisrechts entfallen. Die Honorarsätze dienen nun nur noch als Orientierungswerte.

Die gängige Auffassung ist aber, dass die preisrechtlichen Vorschriften durch die BIM-Methode grundsätzlich nicht berührt werden, da die Leistungsbilder der HOAI methodenneutral formuliert seien. Es sei z.B. egal, ob die Planung mit Zeichenstift, 2D-Werkzeugen oder BIM-Tools erbracht würde – die HOAI erfasse die Arbeit mit unterschiedlichen Planungswerkzeugen. Allerdings können sich durch die Anwendung von BIM „besondere Anforderungen“ an die Abrechnung nach HOAI ergeben.

Beachtet werden sollte, dass die BIM-Methodik Auswirkungen auf die Verteilung des Aufwands in den einzelnen Leistungsphasen hat, was der HOAI nicht zwingend entspricht. Der anfängliche Mehraufwand erbringt im Verlauf des Bauvorhabens jedoch Einsparungen durch (teil-)automatisierte Abläufe und Effizienzsteigerungen. Eine Umverteilung der Aufwandsvergütung bei unverändertem Gesamthonorar wäre adäquat. Leider ist dies bislang nicht der Fall, was vor allem den bisherigen Digitalisierungsrückstand im Bauwesen verdeutlicht.

BIM ändert auch nichts an den gesetzlichen Grundlagen, die zu einer Haftung derjenigen führen können, die Planungsleistungen erbringen. Jeder Planer, Berater und jedes Bauunternehmen ist gegenüber seinem Auftraggeber für seine Leistungspflichten verantwortlich.

Weitere Informationen zur neuen HOAI finden Sie hier. Mehr zu BIM sowie den Leistungen und Vergütungen der Bundesarchitektenkammer können Sie sich hier herunterladen.

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie als kleines oder mittleres TGA-Büro die BIM-Methodik in Ihrem Unternehmen implementieren können? Dann laden Sie sich gleich unser umfassendes eBook ”Modellbasierte TGA-Planung erfolgreich einführen” herunter.

eBook kostenlos herunterladen

Die weiteren Beiträge unserer Blog-Serie zum BIM-Einstieg in der TGA im Überblick:
Teil 1: Eignet sich BIM nur für Großprojekte?
Teil 2: Welche Vorteile bietet modellbasiertes Arbeiten?